Mitarbeiter beschenken und steuerfreie Sachleistungen gewähren. Ausführliche Informationen zum 60 Euro Sachbezug.
Sie sind ein aufmerksamer Arbeitgeber, dem das Wohl seiner Mitarbeiter wichtig ist. Zeigen Sie das auch zu persönlichen Anlässen Ihrer Mitarbeiter. Mit kleinen Geschenken sagen Sie: Wir denken an Dich. Du bist uns wichtig. Ihr Mitarbeiter wird Sie als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen.
Gleichzeitig müssen Sie bei solchen Extraleistungen die Kosten im Blick behalten. Da bietet sich der Sachbezug an. Sie können damit Ihren Mitarbeitern zu jedem Anlass eine Aufmerksamkeit von bis zu 60 Euro zukommen lassen. Und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei.
Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können eine Sachleistung wie etwa ein Buch oder eine Konzertkarte verschenken. Sie können Gutscheine überreichen. Zum Beispiel Shopping-Gutscheine oder einen Gutschein für ein Essen in einem tollen Restaurant. Oder Sie nutzen ganz komfortabel eine Guthabenkarte, die Ihre Mitarbeiter recht flexibel einsetzen können.
Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen mit dem Finanzamt kommt, muss man den Einsatz eines Sachbezugs gut planen:
Zu welchen Anlässen können Sie solche Aufmerksamkeiten überhaupt zukommen lassen?
Wie häufig können Sie solche Aufmerksamkeiten dem selben Mitarbeiter gewähren?
Können Sie solche Aufmerksamkeiten zusätzlich zu anderen Formen des Sachbezugs einsetzen?
Es gilt also einige Dinge zu beachten, damit Sie alles richtig machen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Sachbezug gewähren wollen:
Denn zum einen soll das Finanzamt daran nichts auszusetzen haben. Und zum anderen wollen Sie den maximalen steuerlichen Vorteil sowohl für Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter nutzen.
Im Leitfaden "Anwendung der 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten – Rechtlicher Hintergrund und viele verständliche Praxisbeispiele" erfahren Sie auf 13 Seiten alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern Aufmerksamkeiten als Sachbezug im Rahmen der 60-Euro-Freigrenze gewähren wollen.