Bieten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt ein Plus an: Vielleicht wollen Sie Ihre Mitarbeiter damit motivieren. Vielleicht auch belohnen. Oder vielleicht eine Leistung zusätzlich gewähren. Um sich Ihren Mitarbeitern als wohlwollender Arbeitgeber zu zeigen. Und das Ganze sollte für Sie so günstig wie möglich sein.
Dafür ist ein Sachbezug das ideale Mittel. Sie können damit Ihren Mitarbeitern jeden Monat einen Gegenwert von bis zu 50 Euro zukommen lassen. Und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Hierzu haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können Sachleistungen wie etwa ein Buch oder eine Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio gewähren. Sie können Gutscheine überreichen. Zum Beispiel Gutscheine für einen bestimmten Händler oder auch Tankgutscheine. Oder Sie nutzen ganz komfortabel eine Guthabenkarte, die Ihre Mitarbeiter recht flexibel einsetzen können.
Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen mit dem Finanzamt kommt, muss man den Einsatz eines Sachbezugs gut planen: Welche Freigrenzen gibt es im Zusammenhang mit Sachbezügen? Was ist das Zuflussprinzip, das dabei eine Rolle spielt? Welchen Mitarbeitern können Sie den Sachbezug überhaupt gewähren? Welche Zeitpunkte bei Gewährung und Nutzung spielen eine Rolle?
Es gilt also einige Dinge zu beachten, damit Sie alles richtig machen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Sachbezug gewähren wollen: Denn zum einen soll das Finanzamt daran nichts auszusetzen haben. Und zum anderen wollen Sie den maximalen steuerlichen Vorteil sowohl für Ihr Unternehmen als auch Ihre Mitarbeiter nutzen.
Erfahren Sie in unserem Leitfaden "Anwendung der 50-Euro-Freigrenze" auf 24 Seiten alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern einen Sachbezug im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze gewähren wollen.