Zum 1. Januar 2022 sind neue steuerliche Regelungen in Kraft getreten,
die eine Anpassung des Benefits Pass erfordern. Damit die Nutzung
der Guthabenkarte zum Stichtag rechtskonform bleibt, rückt der
Benefits Pass in einen stärkeren regionalen Fokus.
EINFACH. SICHER. REGIONAL.
Der Sachbezug ist klarer geregelt. Das Akzeptanzparternetzwerk wird regional und die Freigrenze erhöht sich von 44 auf 50 Euro.
Damit bleibt der Sachbezug innerhalb der Freigrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerfrei.
Zum 1. Januar 2022 ordnet Sodexo für Sie die Sachbezugskarten Ihrer Mitarbeiter automatisch einer Region zu. Dort ist der Benefits Pass auch zukünftig bei unseren regionalen Akzeptanzpartnern einsetzbar.
Für Sie gibt es keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, keine zusätzlichen Kosten und keinen Kartentausch.
Der Benefits Pass ist für Ihre Mitarbeiter ohne Unterbrechung nutzbar und das Kartenguthaben bleibt nach der Umstellung selbstverständlich erhalten.
Für die Zukunft ist der Sodexo Benefits Pass weiterhin rechts- und steuerkonform.
Beispiel für die Region Berlin/Potsdam
Die Nutzung des Benefits Pass (Sachbezugskarte) wurde am 01.01.2022 auf eine regionale Verwendung umgestellt. Das bedeutet, dass Sodexo das deutschlandweite Akzeptanzpartnernetzwerk auf Regionen aufgeteilt hat. Hierfür dienten zweistellige PLZ-Bezirke als Grundlage. Ist die PLZ in mehreren Regionen verfügbar, wird automatisch die Region mit den meisten Akzeptanzpartnern gewählt.
Sodexo Benefits Pass Inhaber nutzen ein Netzwerk von mind. 900 Akzeptanzstellen je Region. Damit bietet Sodexo das größte regionale Akzeptanzpartnernetzwerk an.
Hinweis: Um Ihre Region zu ändern, loggen Sie sich bitte mit Ihren Benefits Pass Zugangsdaten ein.
Sachbezug ab 2022 möglich
zufriedene Mitarbeiter
Partner je Region
Mit der Benefits Pass Karte unterstützen Sie regionale Händler. Sodexo Kunden profitieren vom größten regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk.
Ab 2022 wird die Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 € pro Mitarbeiter und Monat erhöht. Das gibt Ihnen mehr Spielraum für steuerfreie betriebliche Zusatzleistungen.
In unseren FAQ finden Sie eine Auswahl an Antworten auf Fragen rund um das Thema Benefits Pass und Änderungen zum Sachbezug 2022.
Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen einen steuerfreien Sachbezug in Form von Guthaben auf dem Sodexo Benefits Pass. Mit dem neuen Jahressteuergesetz hat der Gesetzgeber strengere Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge gestellt.
Wir setzen zum 01.01.2022 die von der Finanzverwaltung geforderte stärkere regionale Fokussierung mit dem Sodexo Benefits Pass als Regionen-Lösung um. * Dadurch können Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit unserem Benefits Pass auch weiterhin einen steuerfreien Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (ab 01.01.2022: 50-Euro-Freigrenze / gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gewähren.
* nach Randnummer 9b des o.a. BMF-Schreibens, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a 2. Variante ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
Bis zum 31.12.2021 kann die Sachbezugskarte (Benefits Pass) im gesamten Akzeptanzpartnernetzwerk von Sodexo eingesetzt werden. Die Nutzung der Karte ist ab dem 01.01.2022 auf eine regionale Verwendung eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sodexo das deutschlandweite Akzeptanzpartnernetzwerk auf Regionen aufgeteilt hat. Hierfür dienten zweistellige PLZ-Bezirke als Grundlage.
Die Ihnen zugeordnete Region kann einmalig selbstständig im Onlineportal www.mysodexocard.de geändert werden.
Die für den Einsatz der Benefits Pass Karte einmal gewählte Region, kann später nur aus triftigem Grund, z.B. bei Umzug oder Versetzung des Mitarbeiters in eine andere Region, über das Lohnbüro des Arbeitgebers oder über unseren Kundenservice geändert werden.
Das Guthaben auf dem Benefits Pass kann weiterhin wie gewohnt genutzt und bei den Sodexo Akzeptanzpartnern in der Region eingesetzt werden. Ein Ansammeln von Guthaben auf dem Sodexo Benefits Pass ist weiterhin möglich.
Für Kunden hat die Umstellung auf regionale Akzeptanzpartnernetzwerke keine Auswirkungen, alle Funktionen im Firmenkundenportal bleiben erhalten.
Die Karten behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf der Karte vermerkten Ablaufdatum. Ein Tausch der vorhandenen Benefits Pass Karten ist nicht notwendig. Ihre Mitarbeiter können ihre Karten weiterhin wie gewohnt bei Akzeptenzpartnern in ihrem regionalen Netzwerk einsetzen. Die Einschränkung der Nutzung auf ein regionales Akzeptanzpartnernetzwerk wird ab dem 01.01.2022 gültig.
Der Benefits Pass ist für Ihre Mitarbeiter ohne Unterbrechung nutzbar. Lediglich eine regionale Einschränkung des Akzeptanzpartnernetzwerkes ist vorgesehen.
Sie erreichen uns über die unten aufgeführten Kontakt-Button im Bereich "Kontakt zu Sodexo" telefonische oder per E-Mail.
E-Mail: Kontakt@support.sodexo.de
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch von
Montag bis Freitag (8–17 Uhr) und per E-Mail zur Verfügung.