Benefits Pass | Sachbezug | Anforderungen 2022

Was Sie zum 50 Euro Sachbezug
ab 2022 wissen müssen

Zum 1. Januar 2022 sind neue steuerliche Regelungen in Kraft getreten,
die eine Anpassung des Benefits Pass erfordern. Damit die Nutzung
der Guthabenkarte zum Stichtag rechtskonform bleibt, rückt der
Benefits Pass in einen stärkeren regionalen Fokus. 

 

EINFACH. SICHER. REGIONAL. 

Was sind die Änderungen zum Sachbezug ab 2022?

Der Sachbezug ist klarer geregelt. Das Akzeptanzparternetzwerk wird regional und die Freigrenze erhöht sich von 44 auf 50 Euro.

Damit bleibt der Sachbezug innerhalb der Freigrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuerfrei.

 

           Benefits Pass Siegel - Einfach sicher regional

Gutscheinkarten als Sachbezug
Vom 1. Januar 2022 an müssen Gutscheinkarten auch Kriterien erfüllen, die das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) vorgibt. Dies hat das BMF-Schreiben im April 2021 klargestellt. Als Sachbezug gelten demnach Gutscheinkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.
Regionales Akzeptanzpartnernetzwerk
Der Sodexo Benefits Pass zählt ab dem 01. Januar 2022 zur Kategorie „begrenztes Netzwerk“. Dies bedeutet, dass die Karte ausschließlich in einem regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk genutzt werden darf.
Erhöhung der Freigrenze auf 50 Euro

Der Gesetzgeber hat zudem eine Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro zum 1. Januar 2022 beschlossen. Somit ist ein steuerfreies Gehaltsextra als Sachbezug in Höhe von bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter möglich.

 

Mehr zum Benefits Pass

Wie wird der Benefits Pass regional?

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Was wir für Sie erledigen

Zum 1. Januar 2022 ordnet Sodexo für Sie die Sachbezugskarten Ihrer Mitarbeiter automatisch einer Region zu. Dort ist der Benefits Pass auch zukünftig bei unseren regionalen Akzeptanzpartnern einsetzbar.

Was Ihre Mitarbeiter
einstellen können

Die automatische Voreinstellung kann von Ihren Mitarbeitenden einmalig selbst angepasst und ihrem Einkaufsverhalten entsprechend optimiert werden. Die Erfahrung zeigt: Mehr als 80 Prozent der Nutzer verwenden ihren Benefits Pass bereits regional und kaufen in einem Radius von rund 30 Kilometern um ihren Arbeitsplatz oder Wohnort ein.
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Kein Aufwand für Sie, absolute Sicherheit

Für Sie gibt es keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, keine zusätzlichen Kosten und keinen Kartentausch.

Der Benefits Pass ist für Ihre Mitarbeiter ohne Unterbrechung nutzbar und das Kartenguthaben bleibt nach der Umstellung selbstverständlich erhalten.

Für die Zukunft ist der Sodexo Benefits Pass weiterhin rechts- und steuerkonform.

So einfach passen Benefits Pass
Inhaber Ihre Region einmalig an

Wie Sie einen initialen Wechsel in eine andere Einkaufsregion im Portal vornehmen.
Hinweis: Für mehr Informationen schalten Sie bitte im YouTube-Player unter Einstellungen den Untertitel an.
Benefits Pass

Infoblatt zum Sachbezug 2022

Alle Änderungen zur Regulierung der Sachbezugskarte, die vom 1. Januar 2022 an gelten, haben wir für Sie in einem Infoblatt zusammengefasst.

Unser Tipp:
Nutzen Sie das Infoblatt zum Benefits Pass für die interne Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern. 

 

Infoblatt downloaden

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50

Sachbezug ab 2022 möglich

98 %

zufriedene Mitarbeiter

900 +

Partner je Region

Ihre Vorteile

Vorteil-Häkchen

Größtes Netzwerk,
regionale Vielfalt

Mit der Benefits Pass Karte unterstützen Sie regionale Händler. Sodexo Kunden profitieren vom größten regionalen Akzeptanzpartnernetzwerk.

Easy Wechsel
der Region

Benefits Pass Nutzer werden automatisch einer Region zugeordnet und können einmalig Ihre Einkaufsregion online wechseln. Dafür entstehen keine Kosten, ein Kartentausch ist nicht notwendig.

Vorteils-Häkchen

Erhöhung der
Freigrenze

Ab 2022 wird die Freigrenze für Sachbezüge von 44 € auf 50 € pro Mitarbeiter und Monat erhöht. Das gibt Ihnen mehr Spielraum für steuerfreie betriebliche Zusatzleistungen. 

Fragen & Antworten

In unseren FAQ finden Sie eine Auswahl an Antworten auf Fragen rund um das Thema Benefits Pass und Änderungen zum Sachbezug 2022. 

Warum ist eine Umstellung auf ein regionales Akzeptanzpartnernetzwerk notwendig?

Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen einen steuerfreien Sachbezug in Form von Guthaben auf dem Sodexo Benefits Pass. Mit dem neuen Jahressteuergesetz hat der Gesetzgeber strengere Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge gestellt.

Wir setzen zum 01.01.2022 die von der Finanzverwaltung geforderte stärkere regionale Fokussierung mit dem Sodexo Benefits Pass als Regionen-Lösung um. * Dadurch können Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit unserem Benefits Pass auch weiterhin einen steuerfreien Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (ab 01.01.2022: 50-Euro-Freigrenze / gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) gewähren.

* nach Randnummer 9b des o.a. BMF-Schreibens, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a 2. Variante ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)

Was ist ein regionales Akzeptanzpartnernetzwerk?

Bis zum 31.12.2021 kann die Sachbezugskarte (Benefits Pass) im gesamten Akzeptanzpartnernetzwerk von Sodexo eingesetzt werden. Die Nutzung der Karte ist ab dem 01.01.2022 auf eine regionale Verwendung eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sodexo das deutschlandweite Akzeptanzpartnernetzwerk auf Regionen aufgeteilt hat. Hierfür dienten zweistellige PLZ-Bezirke als Grundlage. 

Kann ich die mir zugeordnete Region ändern?

Die Ihnen zugeordnete Region kann einmalig selbstständig im Onlineportal www.mysodexocard.de geändert werden. 

Die für den Einsatz der Benefits Pass Karte einmal gewählte Region, kann später nur aus triftigem Grund, z.B. bei Umzug oder Versetzung des Mitarbeiters in eine andere Region, über das Lohnbüro des Arbeitgebers oder über unseren Kundenservice geändert werden. 

Was passiert mit dem Guthaben auf dem Benefits Pass?

Das Guthaben auf dem Benefits Pass kann weiterhin wie gewohnt genutzt und bei den Sodexo Akzeptanzpartnern in der Region eingesetzt werden. Ein Ansammeln von Guthaben auf dem Sodexo Benefits Pass ist weiterhin möglich. 

Was ändert sich bei der Umstellung für das Unternehmen?

Für Kunden hat die Umstellung auf regionale Akzeptanzpartnernetzwerke keine Auswirkungen, alle Funktionen im Firmenkundenportal bleiben erhalten. 

Müssen neue Benefits Pass Karten bestellt werden?

Die Karten behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf der Karte vermerkten Ablaufdatum. Ein Tausch der vorhandenen Benefits Pass Karten ist nicht notwendig. Ihre Mitarbeiter können ihre Karten weiterhin wie gewohnt bei Akzeptenzpartnern in ihrem regionalen Netzwerk einsetzen. Die Einschränkung der Nutzung auf ein regionales Akzeptanzpartnernetzwerk wird ab dem 01.01.2022 gültig.

Was ändert sich für meine Mitarbeiter?

Der Benefits Pass ist für Ihre Mitarbeiter ohne Unterbrechung nutzbar. Lediglich eine regionale Einschränkung des Akzeptanzpartnernetzwerkes ist vorgesehen. 

Wie kann ich zu Sodexo Kontakt aufnehmen?

Sie erreichen uns über die unten aufgeführten Kontakt-Button im Bereich "Kontakt zu Sodexo" telefonische oder per E-Mail. 

E-Mail: Kontakt@support.sodexo.de

 

 

Kontakt zu Sodexo

Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen gerne telefonisch von
Montag bis Freitag (8–17 Uhr) und per E-Mail zur Verfügung.